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OriginalitaetUndPlagiarismus

III. Originalität und Plagiarismus

Jede Proseminararbeit, oder deren wesentliche Teile, die bereits für einen Scheinerwerb eingereicht wurde, kann nicht nochmals eingereicht werden. Die Aneignung von Erkenntnissen anderer Forscher ohne hinreichenden Beleg zum Zwecke der Täuschung (Plagiarismus) wird in jedem Fall geahndet. Die Arbeit wird auf jeden Fall nicht gewertet. Weitere disziplinarische Schritte werden vom Lehrenden bzw. dem Fach erwogen. Der Studierende (und Dozent) sollte(n) bei der Auswahl des Themas darauf achten, daß es zu keinen vollständigen Themenüberschneidungen mit bereits bestehenden Untersuchungen kommt.

Aufgabe einer Proseminararbeit ist es nicht, vollständig neue Themenstellungen zu bearbeiten. Proseminararbeiten können bestehende Forschung zusammenfassen und reflektieren (Literaturüberblick), weltpolitische Ereignisse aufarbeiten und unter einer bestimmten Fragestellung analysieren (Fallstudien, historische Abhandlungen) oder didaktische Aufarbeitungen komplexer Themengebiete (Unterrichtseinheiten) sein. Politikwissenschaftliche Arbeiten jeglichen Charakters sollten sich immer um einen Aktualitätsbezug bemühen.

Proseminararbeiten sollen die Interessen ihrer Verfasser widerspiegeln. Die Förderung von Interdisziplinarität ist Teil der politikwissenschaftlichen Ausbildung. Die Themenstellung der Arbeit sollte jedoch einen „politikwissenschaftlichen Zugang" oder dessen Verbindung mit Forschungsansätzen anderer Wissenschaften erkennen lassen (empirische Sozialforschung, Psychologie, Volkswirtschaftslehre etc.).

(Auszug aus: Richtlinien zur Erstellung von Proseminarhausarbeiten, Uni Trier, 1998)

-- TWikiGuest - 04 May 2002

04.05.2002 · guest · r1